Wird Freiburg gegen Leverkusen wiederholt? Entscheidung gefallen!
Von Helene Altgelt
Das Spiel zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen in der Frauen-Bundesliga wird wiederholt!
Das entschied das DFB-Sportsgericht am 15. Oktober. Wann das Spiel neu angesetzt wird, steht noch nicht fest.
Das Spiel hatte am ersten Spieltag, am 31. August, stattgefunden. Freiburg zog mit 2:3 den Kürzeren, legte anschließend aber Einspruch ein. Denn beim Stand vom 2:2 wurde womöglich der Elfmeter zum entscheidenden Tor zu Unrecht wiederholt. Leverkusen-Stürmerin Kristin Kögel setzte den Strafstoß zunächst über den Kasten von Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe.
Doch das Schiedsrichterteam schaltete sich ein: Borggräfe habe sich zu früh bewegt. Der Elfer wurde daher wiederholt, dieses Mal traf Kögel. Dass ein Strafstoß wiederholt wird, ist zunächst nicht ungewöhnlich. Doch für den SC Freiburg handelte es sich in diesem Fall um einen klaren Verstoß gegen die DFB-Regularien.
Denn der Elfmeter darf nur wiederholt werden, "wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat", so Fußball-Regel 14 Ziffer 2 des DFB. Elfmeter werden oft wiederholt, wenn die Torhüterin den Ball gehalten hat und sich zu früh bewegte. In dem Fall kann schließlich davon ausgegangen werden, dass sie einen Vorteil erlangte. Borggräfe aber hielt den Ball nicht, Kögel schoss von sich aus über das Tor.
Der Sport-Club legte daher Einspruch ein, mit Erfolg: Das Sportgericht gab den Breisgauern zunächst recht und setzte die Partie neu an. Leverkusen gab sich allerdings noch nicht geschlagen und legte seinerseits Einspruch ein, sodass das Sportgericht nochmal entscheiden musste.
"Es handelt sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich nicht überprüfbare Tatsachenentscheidung, sondern um die Unkenntnis einer Regel und damit um einen Regelverstoß. Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden - somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen", sagte der Vorsitzende Richter Heinz Müller in der Urteilsbegründung.