Kuriose Wende nach Sperre: Lewandowski darf schon gegen Espanyol mitmischen

Robert Lewandowski darf gegen Espanyol Barcelona mitmischen
Robert Lewandowski darf gegen Espanyol Barcelona mitmischen / Alex Caparros/GettyImages
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Alles deutete darauf hin, dass Robert Lewandowski ein wenig länger als erwünscht in der Winterpause verweilt. Der polnische Top-Stürmer sah im letzten La-Liga-Spiel vor der WM-Pause die Gelb-Rote Karte und quittierte seinen Platzverweis mit abfälligen Gesten in Richtung des Unparteiischen. Demnach sollte er eigentlich für drei Spiele gesperrt werden. Die Katalanen haben nun jedoch zum zweiten Mal Protest eingelegt und einen Teilerfolg erzielt.


Robert Lewandowski wurde vom spanischen Verband wegen einer "Missbilligung der Entscheidung des Schiedsrichters" für drei Liga-Partien aus dem Verkehr gezogen. Der FC Barcelona wehrte sich gegen die verhängte Sperre, jedoch wies der Beruungsausschuss des spanischen Verbandes den ersten Einspruch zurück. Damit sollte die Sperre eigentlich endgültig Bestand haben.

Wie wir aber wissen, kommt der FC Barcelona irgendwie mit allem durch. Wie der Verein nun via Twitter erklärt hat, kann Lewandowski schon am Samstag gegen Espanyol Barcelona wieder mitmischen. Der Meldung zufolge hat das Tribunal Administrativo del Deporte (TAD) in Madrid eine vorsorgliche Maßnahme gegen die vom Schiedsgericht für Sport verhängte Sperre erlassen.

Kommt Lewandowski an Strafe vorbei? Entscheidung fällt vor Gericht

Ein wenig komisch ist die Geschichte schon, jedoch überrascht einen im spanischen Fußball schon lange nichts mehr. Ein fatales Zeichen ist es aber durchaus, wenn ein Spieler abfällige Gesten gegenüber einem Schiedsrichter macht und dann wahrscheinlich um die dafür verhängte Bestrafung herumkommt.

Espanyol Barcelona ist mit Sicherheit auch nicht ganz so glücklich, sich im Stadt-Derby mit dem Top-Mittelstürmer herumplagen zu müssen. Besonders absurd ist die Tatsache, dass Robert Lewandowski nicht mal wegen seiner Gelb-Roten-Karte ein Spiel pausieren muss. Dies ist nicht möglich, da das Verfahren aktuell schwebend ist. Vor Gericht muss dann aber noch endgültig geklärt werden, wie es mit dem Angreifer weitergeht. Vielleicht gilt letztlich doch das Sprichwort: "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben."


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