Streit um Bundesliga-TV-Rechte: Gericht fällt Urteil zur Klage von DAZN gegen die DFL

  • Streit um TV-Rechtepaket für Freitags- und Samstagsspiele ab 25/26
  • Schiedsgericht gab Klage von DAZN teilweise statt
  • 'Rechtepaket B' muss neu ausgeschrieben werden
Der TV-Rechte-Streit zwischen DAZN und der DFL
Der TV-Rechte-Streit zwischen DAZN und der DFL / INA FASSBENDER/GettyImages
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Ab 2025 startet ein neuer TV-Rechte-Zyklus zur Übertragung der Bundesliga. Streamingdienst DAZN hält derzeit die Rechte an den Partien am Freitagabend und Sonntag. Bei der Vergabe um die Rechte ab der Saison 25/26 bis 28/29 kam es dagegen zu einem Streit zwischen DAZN und der Deutschen Fußball Liga (DFL). Der im April eingereichten Klage von DAZN hat ein Schiedsgericht nun teilweise stattgegeben, wie sowohl der Streamingdienst als auch die DFL am Dienstag bestätigten.

Heißt: Das sogenannte 'Rechtepaket B' muss neu ausgeschrieben werden. DAZN soll für dieses Paket, das 196 Bundesliga-Live-Spiele am Freitagabend und Samstagnachmittag umfasst, mit 400 Millionen Euro am höchsten geboten haben. Dennoch hatte Sky von der DFL den Zuschlag erhalten, weil DAZN die von der DFL geforderte Bankgarantie nicht rechtzeitig aufbringen konnte. Die DFL hatte dem Streamingdienst dabei eine Frist von 24 Stunden gesetzt.

Wegen dieser Entscheidung wandte sich DAZN an die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Die DFL setzte die Auktion für die TV-Rechte daraufhin im April aus. DAZN warf der DFL vor, die "marktbeherrschenden Stellung" zugunsten von Sky zu missbrauchen und drohte jüngst sogar mit dem "totalen Rückzug aus der Bundesliga".

Nach dem Urteil des Schiedsgerichts wird eine Begründung der Entscheidung erst im November folgen. Die DFL wollte sich deshalb nicht weiter dazu äußern. Wie es mit der Rechte-Vergabe weitergeht, wolle man "nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium" bekannt geben.


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