S04 hatte Protest eingelegt: Sportgericht entscheidet zu Schallenberg-Sperre
Von Yannik Möller
Weil mit Nicolas Winter sowohl der verantwortliche Schiedsrichter wie auch der DFB anschließend zugegeben haben, dass die zweite Gelbe Karte für Ron Schallenberg eine Fehlentscheidung war, hatte der FC Schalke einen Protest gegen die anschließende Sperre durch die Gelb-Rote Karte eingereicht.
Am Donnerstag hat das Sportgericht des DFB diesbezüglich eine Entscheidung getroffen: Der Protest der Knappen wurde abgewiesen und die Sperre bleibt bestehen. Schallenberg wird also am nächsten Zweitliga-Spieltag, wenn es in der heimischen Veltins-Arena gegen den 1. FC Magdeburg geht, nicht aufspielen dürfen.
Der Knackpunkt für den DFB war die vom Schiedsrichter auf dem Platz getroffene Entscheidung, die Szene als Foulspiel von Schallenberg und damit als gelbwürdig zu ahnden - unabhängig von der Richtigkeit dieser Einschätzung.
"Schiedsrichter Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul", erklärte der Verband die nachgelieferte Erklärung des Unparteiischen (via kicker). Der Einspruch sei deshalb zurückzuweisen, weil der "Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden könne", hieß es weiter. Es geht also auch um kleine Details in der Entscheidungsfindung.
Weitere Nachrichten rund um Schalke: