Poker um TV-Übertragung der Frauen-WM: Erstes Statement der Medienanstalten
Von Alina Ruprecht
In knapp fünf Monaten beginnt die Fußball-WM der Frauen in Australien und Neuseeland. Jedoch ist noch immer unklar, welche TV-Sender das sportliche Großereignis in Deutschland übertragen werden, wie 90min.de bereits berichtete.
Laut Medienstaatsvertrag (MSTV) sind die öffentlich-rechtlichen Sender dazu verpflichtet, bei einer WM alle deutschen Spiele sowie die Halbfinalbegegnungen und das Endspiel zu übertragen. Allerdings ist derzeit nicht klar, ob das neben dem Männer- auch für den Frauenfußball gilt. Der Radio-Sender FunFM hat dazu eine Anfrage an den Dachverband "Die Medienanstalten" gestellt und folgende Antwort erhalten:
"Nach unserem Verständnis umfasst die Aufzählung in § 13 Abs. 2 Nr. 2 MSTV (ehemals § 4 Abs. 2 Nr. 2 RSTV) lediglich Herrenfußballwettbewerbe.
Zum Zeitpunkt der Erstfassung dieser Bestimmung erfüllten lediglich Herrenfußballwettbewerbe die hohen Anforderungen an eine Einstufung als 'Grossereignis'. Selbst wenn zwischenzeitlich Frauenfußballwettbewerbe zum Teil einen ähnlichen Stellenwert erreichen, lässt sich eine Erweiterung der Liste auf Frauenfußballwettbewerbe wegen der damit einhergehenden Einschränkung der Rechte von Inhabern von exklusiven Verwertungsrechten nicht rein interpretatorisch herleiten.
Für eine solche Erweiterung wäre eine ausdrückliche Änderung von § 13 MSTV notwendig."
Der Dachverband vertritt die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland und überwacht die Einhaltung des Medienstaatsvertrags. Dieses erste Statement kann zur Leitlinie werden, wenn es um die Definition des "Grossereignisses" geht und inwiefern der Fußball der Frauen hier zu berücksichtigen ist.
Derzeit herrscht Sorge darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund der unklaren Definition im Medienstaatsvertrag, sowie der finanziellen Risiken vom Erwerb der TV-Rechte absehen werden. In diesem Fall würde die WM nur im Pay-TV zu sehen sein.
Die WM findet mit Australien und Neuseeland in zwei Ländern statt, die ca. 10 Stunden vor der zentraleuropäischen Zeitzone liegen. Deswegen können die Spiele nicht zur abendlichen Prime-time live im deutschen Fernsehen laufen, sondern nur am frühen Morgen ab ca. 08:30.
Basierend darauf ist mit deutlich geringeren Einschaltquoten zu rechnen, als noch zur Europameisterschaft, die 2022 in England stattfand. Diese Verkettung unglücklicher Umstände mündet in der möglicherweise geringeren wirtschaftlichen Rentabilität, die der Erwerb der TV-Recht für die deutschen Fernsehsender hätte.
Mögliche finanzielle Einbußen sind auch das Hauptargument der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie gehen deshalb das Thema der Übertragung der WM im Sommer eher zögerlich an. Weitere, richtungsweisende Statements dazu, wie sich die Regelung im Medienstaatsvertrag konkret auf das Turnier auswirkt, gibt es derzeit noch nicht.
Noch bis Mitte Februar können deutsche Fernsehsender, die am Erwerb der WM-Übertragungsrechte interessiert sind, Gebote bei der FIFA einreichen. Neben ARD und ZDF haben auch die Pay-TV Sender Sky und Magenta bei dem Rechtepoker ihren Hut in den Ring geworfen.
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