Obszöne Jubel-Geste: Entscheidung über Bellingham-Strafe gefallen
Von Dominik Hager
Glück für England und vor allem Jude Bellingham! Zwar lässt sich dieser Ausruf bei der laufenden EM inflationär benutzen, jedoch dürfte die Erleichterung bei den Three Lions gerade jetzt groß sein.
Laut Informationen von RMC Sport hat die UEFA-Disziplinarkommission entschieden, dass Jude Bellingham am Viertelfinale gegen die Schweiz teilnehmen darf. Zuvor gab es eine Untersuchung gegen den Engländer, weil er beim Sieg gegen die Slowakei mit einer obszönen Geste gefeiert hatte. Erwartungsgemäß hat ihm das allerdings nur eine Geldstrafe eingebracht. Der Bild zufolge beträgt diese eine fünfstellige Summe, was für Bellingham allerdings kaum relevant sein dürfte.
Bellingham rechtfertigt sich mit Insider-Witz
Bellingham sorgte für Aufruhr, weil er seinen Last-Minute-Treffer gegen die Slowakei mit einer obszönen bzw. sexuellen Geste vor der gegnerischen Bank gefeiert hatte. Dies brachte den 21-Jährigen in Erklärungsnot, jedoch rechtfertigte er seine Aktion via X mit einem "Insider-Witz gegenüber einigen Freunden, die beim Spiel dabei waren". In Bezug auf die Slowakei verspüre er "nichts als Respekt für die Leistung“.
Damit scheint er die UEFA zumindest ein wenig beschwichtigt zu haben. So unpassend die Geste auch war, erscheint die milde Strafe im Endeffekt als gerechtfertigt. Immerhin hat er im Gegensatz zum türkischen Abwehrspieler Merih Demiral nicht zu einer nationalistischen Geste gegriffen. Demiral drohen nun nicht umsonst schärfere Sanktionen.
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