Man Citys CAS-Urteil sorgt für Furore: Klub in Verbindung mit zwei von drei Richtern?
Von Yannik Möller
Nachdem das Urteil des Sportgerichtshofes die Europapokal-Sperre von Manchester City aufgehoben hat, gab es ersten Ärger. Mit der Begründung des Urteils geht nun einher: Zwei der drei zuständigen Richter stehen wohl in Verbindung zum Klub.
Die zweijährige Sperre seitens der UEFA, die Manchester City für die internationalen Wettbewerbe betraf, war bei der Bekanntgabe im Februar eine Art Durchbruch. Endlich würde das Umgehen oder Behindern der Financial-Fairplay-Regeln Beachtung und Bestrafung finden, war der große Tenor aus der Fußball-Welt.
Der Internationale Sportgerichtshof, kurz CAS (Court of Arbitration for Sport), kündigte diese Sperre am 13. Juli auf, womit das Urteil der UEFA aufgehoben wurde. City freute sich natürlich über diese Entscheidung. Pep Guardiola forderte siegestrunken sogar eine Entschuldigung aller übereifrigen Kritiker ein, die den Klub - demnach zu Unrecht - vorverurteilt hätten. Kritik kam früh von direkten Konkurrenten aus der Premier League: Jürgen Klopp und Jose Mourinho wunderten sich über das Urteil.
CAS begründet City-Urteil: Zusammensetzung bringt Zweifel auf
Mittlerweile wurde die Begründung des CAS nachgeliefert, in dem das getroffene Urteil erklärt wird. Besonders prekär: Die Skyblues sollen direkte Verbindungen zu zwei von drei Richtern gehabt haben. Dadurch rückt die Verhandlung inklusive der Aufhebung der Sperre selbstredend in ein gewisses Licht.
So sollen die Citizens selbst den portugiesischen Anwalt Rui Botica Santos als Vorsitzenden des zuständigen Gremiums empfohlen haben (via Sport1). Dieser Vorgang ist illegitim, da es den CAS-Regeln nach dem Chef der sogenannten Berufungsschlichtungsabteilung obliegt, den Vorsitz zu bestimmen. Ein Vorgang, der nicht stattgefunden hat - stattdessen wurde der City-Vorschlag unmittelbar und "ohne Einwände" durchgewunken.
Laut Süddeutsche Zeitung sei die schnelle und flexible Ansetzung des Vorsitzenden sogar begrüßt worden, um keine weiteren Verzögerungen hinnehmen zu müssen. Den Zeitdruck, den der Gerichtshof umgehen wollte, hatte vermutlich die Gruppe aus neun Premier-League-Klubs ausgelöst, die öffentlich gefordert hatten, Man City den Zugang zur Champions League zu verwehren, wenn zum Zeitpunkt der Qualifikation (mit Saisonende) noch keine Entscheidung gesprochen sei. Nichtsdestotrotz ein mehr als fragwürdig Vorgehen, eher nach Zeit, als nach rechtlichen Maßstäben zu arbeiten.
Urteilsspruch mit 2:1 Stimmen - Man City mit zwei fragwürdigen Personen im Panel
Die augenscheinlichen Verbindungen zum zweiten Mitglied des zuständigen Panels (aufgefüllt mit Ulrich Haas seitens der UEFA) gehen auf den Anwalt Andrew McDougall zurück. Diesen Vertreter durfte der Verein wählen, doch der Hintergrund zu ihm ist etwas kurios und lässt Zweifel an der zwingend notwendigen Unabhängigkeit zu.
So soll McDougall den Informationen des Guardian zufolge zwischen 2016 und 2018 in leitender Funktion bei einer Kanzlei in Abu Dhabi gearbeitet haben. Der Knotenpunkt: Diese Kanzlei betreut u.a. die beiden Unternehmen Etihad Airways und Etisalat als Kunden - zwei direkte und große Sponsoren von Manchester. Der Verein beteuerte, der Anwalt habe in der Zeit nicht mit diesen Unternehmen gearbeitet oder oder sei mit ihnen in Verbindung gewesen. Der Gerichtshof nahm dementsprechend an, die Wahl sei "im Einklang mit dem CAS-Code erfolgt" (via Sport1).
Dass das Urteil im Sinne von City gesprochen wurde, ausgerechnet mit 2:1 Stimmen, bringt weitere Zweifel hervor. Wäre es ein klares Urteil gewesen, hätte man davon ausgehen können, dass es ein ganz klaren Freispruch gegeben hätte. Wasser auf die Mühlen der Kritiker, die eine direkte Abhängigkeit und den finanziellen Einfluss großer Vereine fürchten, um eigentlich vermeintlich gerechte Strafen zu umgehen.