Keine Wolfsburg-Rückkehr? Freiburg mit leistungsabhängiger Kaufpflicht für Philipp
- Maximilian Philipp zunächst auf Leihbasis beim SC Freiburg
- Sport-Club hat leistungsabhängige Kaufpflicht für den Stürmer
Von Yannik Möller
Für die neue Saison ist Maximilian Philipp leihweise vom VfL Wolfsburg zum SC Freiburg gewechselt. Aus der Leihe könnte durch eine Kaufpflicht auch eine feste Verpflichtung werden. Doch wann greift diese Kaufpflicht?
Beim VfL Wolfsburg ist Maximilian Philipp bislang nicht glücklich geworden, seitdem er die Saison 2020/21 zunächst leihweise und ab der darauffolgenden Saison fest bei den Wölfen gespielt hatte. In bislang 54 Pflichtspielen konnte er auch nur sieben Tore erzielen und sechs weitere direkt vorbereiten.
Dass er nach diesen Jahren auf vergleichsweise wenige Einsätze für den VfL kommt, hat einen Hintergrund: Zum einen spielte er nicht immer regelmäßig auf, zum anderen verbrachte er die vergangene Rückrunde per Leihe bei Werder Bremen. Und auch die nun angelaufene Saison wird er nicht in Wolfsburg, sondern wieder beim SC Freiburg verbringen - ebenfalls leihweise.
Fester Verbleib statt Kurztrip: Philipp könnte Wolfsburg den Rücken kehren
Zurück dort, wo für ihn seine Profikarriere begonnen hat. Allerdings muss es nicht unbedingt bei einer erneuten Leihe bleiben. Offenbar könnte Philipp in diesem Sommer den VfL ein für alle Mal hinter sich gelassen haben.
Wie der kicker berichtet, gibt es im Leihvertrag zwischen den beiden Bundesligisten auch eine integrierte Kaufpflicht. Diese soll greifen, wenn der Offensivspieler eine bestimmte Anzahl an Einsätzen für den Sport-Club absolviert hat.
Um wie viele Einsätze es sich dabei handelt, oder wie hoch die Kaufpflicht anschließend ausfallen würde, wird derweil nicht erwähnt.
Klar ist jedoch: Um eine allzu hohe Summe wird es sich dabei nicht handeln. Ausgehend vom Höhepunkt im Oktober 2017, als der Marktwert von Philipp auf 20 Millionen Euro geschätzt wurde, ist er auf zuletzt zwei Millionen Euro herabgestürzt. Es würde nicht überraschen, wenn die Kaufpflicht also zwischen einer und zwei Millionen Euro liegt. Das ist allerdings nur eine Vermutung.
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