Bericht: Karim Adeyemi verweigerte U21-Nominierung
Von Yannik Möller
In der letzten Länderspielpause im Oktober spielte Karim Adeyemi in der U21-Nationalmannschaft auf, weil er für die A-Auswahl von Julian Nagelsmann nicht berücksichtigt wurde. Letzteres ist nun wieder der Fall. Eine erneute Einladung der U21 hat er aber wohl eigenständig abgelehnt.
In der bisherigen Saison hat sich Karim Adeyemi zweifelsohne nicht auf einem Niveau gezeigt, das eine Berufung zur Deutschen Nationalmannschaft rechtfertigen würde. Da Julian Nagelsmann in seinen ersten Monaten als neuer Bundestrainer viel auf das Leistungsprinzip zu achten scheint, spielt der Flügelspieler von Borussia Dortmund in der DFB-Auswahl zurzeit keinerlei Rolle.
Bei der letzten Länderspielpause war Adeyemi zumindest in der U21 aktiv. Eine Chance für ihn, sich trotzdem zu zeigen. Und genau diese Chance hätte er nun wohl wieder bekommen - auch weil Nagelsmann wenig überraschend erneut von einer Nominierung für die A-Mannschaft absah.
Wie die Bild berichtet, hat der 21-Jährige diese Einladung allerdings eigenhändig abgelehnt und verweigert.
Einladung abgelehnt: Adeyemi will lieber beim BVB bleiben
Somit wird Adeyemi in dieser Länderspielpause nicht bei der U21 aufspielen, sondern die Zeit über in Dortmund bleiben und mit den Spielern, die ebenfalls keine Nationalmannschafts-Auftritte ausstehen haben, trainieren.
Offiziell soll er erklärt haben, dass er genau diese Chance nutzen möchte, um sich unter Edin Terzic wieder in den Fokus zu arbeiten und sich wieder für einen Stammplatz beim BVB zu empfehlen. Eine Begründung, die somit zwar auch dem DFB mitgeteilt und dementsprechend als abgesprochen einzustufen ist, die dem Bericht zufolge aber alles andere als einen guten Eindruck hinterlassen hat.
Viel eher soll die Erklärung von Adeyemi akzeptiert, aber gewiss nicht verstanden worden sein. Vor allem bei Nagelsmann sei sie überhaupt nicht gut angekommen, heißt es. Immerhin ist ein Credo, dass sämtliche DFB-Einladungen als eine Art Ehre anzusehen und dadurch auch mit Vorrang zu behandeln ist - insofern keine triftigen Gründe dagegensprechen.
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