Jatta-Fall nimmt kein Ende: Staatsanwalt legt Einspruch ein
Von Jan Kupitz
Der Fall von Bakery Jatta ist erledigt? Denkste! Die Staatsanwaltschaft legt Einspruch gegen das jüngste Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona ein.
Erst in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht entschieden, die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Bakery Jatta abzulehnen. Dem HSV-Star werden von der Staatsanwaltschaft eine gefälschte Identität und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen vorgeworfen - das Amtsgericht sah dafür jedoch keinen "hinreichenden Tatverdacht".
"Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde", hieß es in dem Urteil weiter.
Wer dachte, die Staatsanwaltschaft würde Ruhe geben und Jatta könne sich nun voll und ganz auf den Fußball konzentrieren, der hat sich jedoch zu früh gefreut. Zu Wochenbeginn wurde bekannt, dass der Staatsanwalt gegen das Urteil des Amtsgerichts Einspruch eingelegt hat.
"Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen. Grund hierfür ist, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg hat", wird Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich von der Bild zitiert. "Darüber hinaus müssen erst noch bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen sind, der Staatsanwaltschaft jedoch zum Teil niemals zur Kenntnis gelangten."
Wichtig war es dem Anwalt, zu betonen, dass die Prüfung "ausschließlich nach juristischen Maßstäben" erfolge. Gleiches gelte für die Anklageerhebung. "Sie ist weder von Zeitungskampagnen, noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig", so Fröhlich.