IFAB gibt Regeländerungen für Saison 20/21 bekannt: Handspiel-Regeln, VAR und Elfmeterschießen betroffen
Von Simon Zimmermann
Das International Football Association Board - kurz IFAB - hat die Regeländerungen für die kommende Saison 2020/21 bekannt gegeben. Beim Handspiel gibt es drei Anpassungen und auch beim Elfmeterschießen gelten neue Regeln. Die acht neuen Punkte im Überblick:
Offiziell treten die Änderungen ab dem 1. Juli in Kraft. Da einige Ligen ihre Spielzeiten aber wegen der Corona-Unterbrechung erst nach dem traditionellen Stichtag fertig spielen werden, bleiben bis zum Saisonende die aktuellen Regeln 19/20 in Kraft.
Die Änderungen im Regelwerk im Überblick:
1. Verwarnungen beim Elfmeterschießen
Bislang konnte ein Spieler auch während des Elfmeterschießens mit einer zweiten Gelben Karte vom Platz fliegen. Das ist nun nicht mehr möglich. Laut IFAB gehört es "nicht mehr zum Spiel" - Verwarnungen und Ermahnungen während des Spiels (inklusive Verlängerung) werden ab 20/21 im Elfmeterschießen nicht mehr berücksichtigt.
2. Handspiel - Teil I
Eine kleine Änderung gibt es auch bei der Hand-Regel. Oder besser gesagt eine Konkretisierung: Bei angelegtem Arm ist die Grenze zwischen Schulter (nicht strafbar) und Arm (potenziell strafbar) auf Höhe der Achselhöhle.
Fraglich, ob diese Regeländerung zur klareren Urteilen bei Handspielen führen kann.
3. Handspiel - Teil II
Seit der aktuellen Saison 19/20 wird ein Handspiel geahndet - absichtlich oder nicht - wenn dabei ein Tor entsteht. Die IFAB nimmt folgende Anpassung vor: Strafbar ist ein unabsichtliches Handspiel nur noch, wenn direkt darauf "umgehend" ein Tor oder eine Torchance folgt. Wir dagegen nach dem unabsichtlichen Handspiel "per Pass oder Dribbling weitergespeilt und/oder folgen "mehrere Pässe", liegt kein strafbares Handspiel mehr vor.
4. Handspiel - Teil III
Ein Spieler steht nicht im strafbaren Abseits, wenn er einen Ball bekommt, der vom Gegenspieler absichtlich gespielt wurde. Ab 2020/21 gilt das auch für absichtliche Handspiele des Gegenspielers.
5. Torhüter beim Elfmeter
Vergehen der Torhüter werden beim Elfmeter nicht mehr bestraft, wenn der Strafstoß ohne Torhüter-Berührung vorbei oder über das Tor geht oder an Pfosten/Latte geschossen wird. Außnahme: Das Vergehen hat "den Schützen eindeutig gestört". Bei zu ahndenden Vergehen wird der Torhüter zunächst ermahnt und sieht nicht automatisch Gelb.
Liegen Vergehen von Torhüter und Schützen vor, wird nur der Schütze bestraft, "da sein unzulässiges Antäuschen zum Vergehen des Torhüters geführt hat".
6. Nachträglich Gelb gestrichen
Bei taktischen Fouls soll es bei schneller Ausführung eines Freistoßes oder bei Weiterspielen nach Vorteil nachträglich keine Gelbe Karte mehr geben. Es sei denn, das Vergehen selbst war gelb- oder rotwürdig.
Eine Änderung, die sehr vage klingt, da taktische Fouls an sich gelbwürdig sind. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regel künftig ausgelegt wird.
7. Torhüter-Regelung
Wenn ein Torhüter einen Abstoß oder Freistoß selbst ausführt, darf er den Ball erst wieder berühren, wenn ein anderer Spieler zuvor am Ball war. Ab 20/21 sollen Torhüter bei einem Vergehen auch mit Gelb oder Rot bestraft werden - sollten sie dabei einen aussichtsreichen Angriff, Torchance oder gar Gegentor verhindern.
8. VAR-Empfehlung
Bisher stand im VAR-Protokoll: "Fällt dem VAR eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung auf, sollte er das dem Schiedsrichter auch bisher mitteilen - allerdings nicht die zu treffende Entscheidung."
Der letzte Teil fällt nun weg, "da der VAR den Schiedsrichter bei der Entscheidungsfindung beraten darf, wobei stets der Schiedsrichter endgültig entscheidet".