Sieg für Mutzel: Gericht erklärt HSV-Freistellung für unwirksam!
Von Simon Zimmermann
Die Schlammschlacht beim HSV endete vor Gericht. Und brachte mit Michael Mutzel einen klaren Sieger hervor. Die Freistellung des Sportdirektors wurde für unwirksam erklärt!
Außergerichtlich konnte man sich nicht einigen - die Forderungen von Michael Mutzel seien zu hoch gewesen, hieß es. Mutzel habe laut Hamburger Abendblatt eine Zahlung von zwei Brutto-Jahresgehältern (bis zu eine Million Euro) und die Entfristung seines Arbeitsvertrages gefordert. Und so trafen sich der freigestellte Sportdirektor und der HSV am Dienstag vor dem Arbeitsgericht.
Mutzel wollte eine einstweilige Verfügung gegen seine Freistellung erwirken und im Optimalfall die Entfristung seines Vertrages erwirken. Im Vorfeld waren ihm dafür gute Chancen eingeräumt worden.
In der Verhandlungen wurden weitere Details deutlich. Sportvorstand Jonas Boldt führte als Kündigungsgrund eine zu große Nähe Mutzels zu Vorstandskollege Thomas Wüstefeld auf. Mutzel habe die sportliche Situation der vergangenen Saison nutzen wollen, um sich durch die Nähe zu Wüstefeld als Boldt-Nachfolger zu positionieren. Boldt sprach daher von einem "Vertrauensverlust".
Gericht erklärt Mutzel-Freistellung für Unwirksam!
Das Arbeitsgericht entschied nun aber, dass die Freistellung von Mutzel unwirksam sei. Wie es nach der öffentlichen Schlammschlacht nun weitergeht, bleibt derzeit noch offen.
"Weder die Beurlaubung noch die Freistellung sind nach der Auffassung der entscheidenden Kammer wirksam. So konnte die HSV Fußball AG den Sportdirektor nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben. Zudem hatte das Arbeitsgericht Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit", zitiert die Mopo das Gericht.
Der HSV kann vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg Berufung einlegen.