Amtsgericht lehnt Verfahren gegen HSV-Stürmer Bakery Jatta ab!
Von Simon Zimmermann
Das Amtsgericht Altona hat die Eröffnung des Verfahrens gegen HSV-Profi Bakery Jatta abgelehnt! Es müsse "hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde".
Die Frage, ob Bakery Jatta seine Identität gefälscht hat, beschäftigt erneut die Justiz. Dem 23-Jährigen aus Gambia wurde von der Staatsanwaltschaft Ende Dezember 2021 erneut vorgeworfen, dass er gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen habe.
Konkret wirft die Hamburger Staatsanwaltschaft dem HSV-Angreifer Verstößte gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen vor. Zudem liege in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vor. Jattas Anwalt wollte die Eröffnung eines Hauptverfahren allerdings verhindern. Und hat damit nun Erfolg.
Amtsgericht schmettert Staatsanwaltschaft ab
Das Amtsgericht Altona hat nun laut Abendblatt eine Entscheidung getroffen. Demnach wird die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt! Es liege kein "hinreichender Tatverdacht" gegen Jatta vor, heißt es. "Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst", soll in einem Schreiben mitgeteilt worden sein.
Und weiter: "Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 [Daffehs Geburtsdatum, Anm. d. Red.] schuldig geblieben. Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor."
Damit stellte das Amtsgericht fest, dass es sich beim 23-Jährigen um Bakery Jatta handelt: "Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde."