Hannovers Ex-Sportchef Zuber verklagt Kind wegen Gehaltskürzung

Gerhard Zuber und Hannover - das Kapitel endet im (Rechts-)Streit
Gerhard Zuber und Hannover - das Kapitel endet im (Rechts-)Streit / Alex Grimm/Getty Images
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Die Auseinandersetzungen zwischen Gerhard Zuber und Hannover 96 gehen weiter. Der ehemalige Sportchef verklagt nun Geschäftsführer Martin Kind. Dabei geht es aber (noch) nicht um die vorzeitige Freistellung trotz laufenden Vertrags - sondern um eine große Gehaltskürzung.


Gerhard Zuber und Hannover 96. Ein Kapitel, das intern und rund um den Verein weiterhin für Ärger und Unmut sorgt. Und eines, das für derartige Ausmaße an nachgelagerten Problemen sehr kurzweilig war.

Demnächst treffen sich der ehemalige Sportchef des Zweitligisten und Profi-Geschäftsführer Martin Kind vor dem Arbeitsgericht Hannover. Der Grund dafür ist aber nicht der vorzeitige Rauswurf, obwohl sein Vertrag ursprünglich bis 2023 angesetzt war - das ist nochmal ein anderes Thema. Es geht um eine offenbar große Gehaltskürzung.

Gerhard Zuber, Kenan Kocak
Gerhard Zuber arbeitete bei 96 auch noch mit Kenan Kocak zusammen / Cathrin Mueller/Getty Images

Corona-Klausel im Visier: Ex-Sportchef Zuber wurden rund 90 Prozent des Gehalts gekürzt

Diese war für den 45-Jährigen zu groß und - daher das Wiedersehen vor Gericht - auch nicht rechtmäßig angeordnet. Bild-Informationen nach soll Zuber anstatt seiner 30.000 Euro (Brutto) nur etwa 1.500 Euro (Netto) überwiesen bekommen haben. Das wären etwa 90 Prozent weniger als das, was ihm eigentlich zusteht.

Auf die Nachfrage des Blattes bestätigte sein Anwalt: "Ja, wir haben eine entsprechende Klage eingereicht." Am Montag, den 26. Juli, soll es dann vor Gericht gehen.

Die Kürzung soll offenbar mit einer Corona-Klausel begründet sein. Eine Klausel, die sich seit dem letzten Jahr auch in den Verträgen von Spielern finden lässt und die dafür angedacht ist, beispielsweise durch leere Stadien fehlende Einnahmen mit einer Kürzung von zehn Prozent etwas aufzufangen.

Martin Kind
Mal wieder steht Martin Kind im Fokus einer öffentlichen Auseinandersetzung / Pool/Getty Images

Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es nicht möglich ist, diese Klausel zum einen in einem solchen Maße und dann noch so weit rückwirkend durchzusetzen. Laut Bild gehe so etwas in der Regel nur etwa sechs Monate rückwirkend durch eine sogenannte Verfall-Klausel, die üblich ist. Dazu müsse ein "Gleichbehandlungs-Grundsatz gelten", sodass derartige Kürzungen nicht nur in einzelnen Fällen geltend gemacht werden können.

Da es bei den Spielern keine solcher Streichungen gegeben haben soll, fiele auch dieser Aspekt zur Ungunst Kinds weg. Grundsätzlich ist wohl verständlich, weshalb das Geld in den Händen von 96 bleiben sollte. Immerhin hat man mit Marcus Mann bereits einen Zuber-Nachfolger verpflichtet. Eines ist klar: Zur Trennung, die laut Kind "sauber und fair" ablaufen sollte, wird es in dem Maße nicht kommen.