Kind siegt im Rechtsstreit mit Hannover - und bleibt 96-Geschäftsführer

Martin Kind darf weiter als 96-Geschäftsführer arbeiten
Martin Kind darf weiter als 96-Geschäftsführer arbeiten / ODD ANDERSEN/GettyImages
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Nächste Niederlage für Hannover 96 gegen Martin Kind. Das Landgericht Hannover erklärte die Abberufung des 78-Jährigen als Geschäftsführer für nichtig.


Das Landgericht Hannover hat in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein entschieden - und zwar zu Gunsten des 78-Jährigen.

Der Richter stellte fest, dass der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, nichtig sei. Kind erhält damit wieder uneingeschränkte Befugnisse als Geschäftsführer des Zweitligisten.

"Ich begrüße diese Entscheidung. Sie führt zu Rechtsklarheit in dieser Frage in der Zukunft. Es besteht nunmehr Rechtssicherheit im Sinne der Weiterentwicklung des Wirtschaftsunternehmens Hannover 96 und des Breitensportvereins Hannover 96 e.V. Das setzt allerdings voraus, dass Aufsichtsrat und Vorstand ihre bereits zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren vom OLG Celle als in besonderem Maße treuewidrig bezeichnete Vorgehensweise zukünftig unterlassen", wird Kind vom Verein zitiert.

Zuvor hatte das Landgericht in einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August Kind bereits erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten.

Der Stammverein hatte dagegen Berufung eingelegt. Und dürfte auch gegen diese neuerliche Niederlage angehen.


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