Gerichts-Entscheidung bei Gersbeck - Wie geht es mit dem Hertha-Keeper jetzt weiter?

  • Gersbeck kommt mit einer Geldstrafe davon
  • Aufrichtige Entschuldigung beim Opfer
  • Hertha schließt Begnadigung nicht aus
Marius Gersbeck
Marius Gersbeck / Photo by Matthias Kern/Getty Images
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Hertha-Keeper Marius Gersbeck hat sich im Trainingslager einen Fehltritt geleistet, der so auch nicht all zu oft vorkommt. Der Keeper soll (wohl unter Alkoholeinfluss) einen 22-jährigen Österreicher attackiert haben und hatte eine Klage wegen schwerer Körperverletzung am Hals. Am heutigen Donnerstag hat nun der Prozess stattgefunden - und für Gersbeck ein recht glückliches Ende genommen.

Heute um elf Uhr wurde Marius Gersbeck der Prozess wegen schwerer Körperverletzung gemacht. Das Verfahren endet mittels Diversion. Der Hertha-Schlussmann kam mit einer Strafe in Höhe von 40.000 Euro davon, wurde aber weder verurteilt noch freigesprochen.

Wenn man bedenkt, dass das Opfer seiner Attacke einen Bruch der Augenhöle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Lidhämaton davongetragen hat und mehrere Wochen krankgeschrieben war, kann der Hertha-Profi durchaus von Glück sprechen.

Gersbeck zeigt vor Gericht Reue: Entschuldigung beim Opfer

IImmerhin muss man Gersbeck aber positiv anrechnen, dass ihm die Sache aufrichtig leidtut. Bereits im Vorfeld hatte der Anwalt des Schlussmanns mitgeteilt, dass sein Klient die volle Verantwortung übernehme, den Vorfall bedauere und für einen Handshake mit dem Opfer bereit sei.

"Ich bedauere den Vorfall zutiefst und würde mich gerne bei dem Opfer persönlich entschuldigen", erklärte Gersbeck laut Bild dann auch im Rahmen der Verhandlung gegenüber der Richterin. Schon vor dem Prozess soll Gersbeck zudem eine Summe im hohen sechsstelligen Bereich an den Geschädigten gezahlt haben.

Nachdem Gersbeck seine Aussage getätigt hatte kam der Geschädigkte hinzu und nahm die Entschuldigung sowie den Handshake an. "Es tut mir aufrichtig leid und ich hoffe, dass Sie keine Folgeschäden haben", entschuldigte sich der Torhüter beim verletzten Alois S.

Im Anschluss wurde der Keeper aufgefordert die 40.000 Euro an die österreichische Staatskasse zu bezahlen, ehe die Richterin den Prozess mit der Diversion beendete. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten.

"Ich glaube, dass allein der Eindruck dieses Gerichtsverfahrens Sie davon abhalten wird, erneut so etwas zu tun", sprach die Richterin.

Wie geht es für Gersbeck bei der Hertha weiter?

Für Gersbeck war aber sicherlich nicht nur die Anklage und das Verfahren hart, sondern auch seine vorläufige Suspendierung aus dem Hertha-Kader. Geschäftsführer Thomas Herrich schloss eine Begnadigung des Torhüters aber nicht aus.

"Für uns als Club ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Gersbeck eine zweite Chance erhält", erklärte Herrich. Dies werde man "intern besprechen und zeitnah entscheiden".

Laut Bild-Angaben wird eine Rückkehr von Gersbeck trotzdem von vielen Mitgliedern kritisch gesehen. Natürlich kann man einen solchen Fehltritt nicht so einfach vergessen machen, zumal sich der Profi absolut vereinsschädigend aufgeführt hat. Gewissermaßen sei jedoch auch gesagt, dass jeder im Leben eine zweite Chance verdient, wenn er denn seine Fehler eingesehen hat. Dies ist bei Gersbeck offenbar zumindest der Fall. Das wahrscheinlichste Szenario ist wohl, dass der Keeper ins Mannschaftstraining zurückkehren darf. Die Nummer-eins-Rolle wird ihm so schnell aber eher nicht zufliegen.


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