Gedankenspiel um Fimpel als S04-Coach: Zwei Nachteile wären die Folge
Von Yannik Möller
Mit dem 2:1-Auswärtssieg bei Preußen Münster hat Jakob Fimpel sein erstes Spiel als Interimstrainer des FC Schalke erfolgreich abhaken können. Die Gelsenkirchener lieferten zwar gewiss keinen spielerischen Leckerbissen ab, doch waren die drei Punkte und das Erfolgserlebnis der zunächst deutlich wichtigere Faktor. Nun bleibt für den 35-Jährigen noch das Heimspiel gegen Hertha BSC am nächsten Samstagabend.
Das sind dann die zwei Spiele, die Fimpel als Interimstrainer an der Seitenlinie stehen soll. Doch während die Suche nach einem neuen Cheftrainer läuft und bestenfalls innerhalb dieser angebrochenen Woche auch beendet werden soll, wird natürlich auch das theoretische Szenario bespielt, dass Fimpel weiterhin im Amt bleibt.
Schalke müsste mit sechsstelliger Strafe rechnen
Für Schalke würde das aber gleich mehrere Komplikationen mit sich bringen. Zum einen müsste sich die U23 ebenfalls einem Trainerwechsel unterziehen, obwohl dieser weder notwendig noch angedacht gewesen wäre. Ein Risiko wäre dieser Schritt auch deshalb, weil gleich mehrere Neuzugänge aus dem vergangenen Transfersommer in der zweiten Mannschaft ihre ersten Schritte bei den Knappen gehen sollen. Eine solche Veränderung wäre da kaum förderlich.
Zum anderen wäre ein Verbleib von Fimpel als vorläufiger Cheftrainer auch eine Kostenfrage. Denn: Weil er noch nicht die sogenannte 'UEFA Pro-Lizenz' hat, müsste der S04 eine Strafzahlung in Kauf nehmen.
Eine bereits festgelegte und geregelte Strafe gibt es für solch ein Szenario nicht, wie die DFL auf Nachfrage der WAZ bestätigte. Die Strafe müsste also verhandelt und neu festgelegt werden. Dafür könnte das Beispiel der SpVgg Unterhaching herhalten. In der 3. Liga wurden 10.000 Euro als Grundstrafe sowie 3.500 Euro für jedes einzelne Spiel fällig, das Marc Unterberger an der Seitenlinie stand (via WAZ).
Würde man genau diese Summen also auf Schalke und auf den Zeitraum vom achten bis zum letzten Spieltag dieser Saison übertragen, so müssten zusammengerechnet 101.000 Euro an Strafe gezahlt werden. Das mag auf den ersten Blick nach keiner allzu großen Summe klingen, doch ist es eine immerhin sechsstellige Summe, die der finanziell klamme Zweitligist gar nicht erst eingeplant hat. Außerdem wäre es wohl nicht ausgeschlossen, dass die Strafzahlung noch etwas höher ausfällt, als es beim Drittligisten Unterhaching der Fall war.
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