Bayern bleibt hart: Zieht Lewandowski die Trumpfkarte Paragraph 17?

Robert Lewandowski könnte seinen Abgang gerichtlich erstreiten
Robert Lewandowski könnte seinen Abgang gerichtlich erstreiten / Pool/GettyImages
facebooktwitterreddit

Während Robert Lewandowski den FC Bayern lieber heute als morgen verlassen möchte, schaltet der Verein bis jetzt auf stur. Die Verantwortlichen pochen auf den bis 2023 laufenden Vertrag des Weltklasse-Stürmers. Hört man sich die Aussagen von Lewandowski und Zahavi jedoch an, steht so ziemlich fest, dass der Stürmer kein Spiel mehr für die Münchner bestreitet. Stellen sich die Bosse weiterhin quer, könnte der Pole seinen Abgang sogar vor Gericht erwirken.


Robert Lewandowski und der FC Bayern genossen über acht Jahre hinweg zumindest fast immer eine sehr gute Geschäftsbeziehung. Der 33-Jährige gewann in München achtmal die Meisterschaft und einmal die Champions League. Zudem wurde er zweimal zum FIFA-Fußballer des Jahres gewählt.

Den letzten Äußerungen von Lewandowski und Zahavi zufolge, könnte man aber meinen, dass der Angreifer fast ein Jahrzehnt für einen unerfolgreichen Chaoten-Klub am Ende der Welt spielen musste und sein Leiden nun endlich erlöst werden soll.

Noch besteht die Hoffnung, dass sich die Münchner, der FC Barcelona und Robert Lewandowski zumindest ansatzweise friedlich einigen, wenngleich ein paar Giftpfeile wohl nicht mehr zu verhindern sind.

FIFA-Paragraph besagt: Lewandowski kann seinen Vertrag kündigen

Es bestände jedoch auch die Möglichkeit, dass es wesentlich dramatischer kommt. Dafür könnte der Paragraph 17 sorgen, den die FIFA im Jahr 2005 in seinen Statuen verankert hat.

Dieser besagt tatsächlich, dass Spieler ihre Verträge nach drei Jahren einseitig kündigen können, wenn sie das 28. Lebensjahr überschritten haben. Noch etwas ältere Profis können das Arbeitsverhältnis sogar nach zwei Jahren beenden.

Aufgrund der Tatsache, dass Lewandowski 33 Jahre alt ist und seit acht Jahren bei den Bayern kickt, wären alle Voraussetzungen für eine Vertragskündigung erfüllt.

Sollte der FC Bayern dann aber auf die Einhaltung des Vertrages bestehen, würden sich beide Parteien vor Gericht wiedersehen. Es ist zwar ziemlich unwahrscheinlich, dass es wirklich so weit kommt, jedoch wird der Ton von Lewandowski gefühlt von Tag zu Tag schroffer. Im Rahmen der Nationalmannschaft erklärte er ganz klar auf einer PK, dass er "nicht mehr für den FC Bayern spielen" wolle.

Bei Zahavi kann man sich schon vorstellen, dass er gegen den FC Bayern vor das Gericht ziehen würde, bei Lewandowski ist es jedoch schon eher schwer zu glauben, dass er zu einem solch drastischen Schritt greift.

Rechtliche Lage im Falle Lewandowski kompliziert

Bislang ist von keinem prominenten Fall bekannt, in dem ohne dem existieren von triftigen Gründen ein solches Gerichtsverfahren zustande kam. Zudem wären da auch noch das deutsche Arbeitsrecht, das besagt, dass "vor Ablauf der Vertragslaufzeit grundsätzlich nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden kann". Dies ist nur der Fall, "wenn Umstände vorliegen, die dem Spieler die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende unzumutbar machen“. Bei Lewandowski ist natürlich nichts davon der Fall.

Innerhalb von Deutschland könnte Lewandowski demnach nicht wechseln. "Kündigt ein Spieler seinen Arbeitsvertrag fristlos, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so ist die Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht unwirksam und führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands würde der Spieler in dieser Situation keine Spielerlaubnis für einen anderen Klub erhalten", schreibt VDV-Justiziar Dr. Frank Rybar.

Zwar findet das Deutsche Arbeitsrecht auch bei Wechseln ins Ausland Anwendung, jedoch ist die Sache hier schon verzwickter.

"Bei einem Wechsel ins Ausland ist es aber möglich, dass ein Spieler trotz Vertragsstreitigkeit eine Spielerlaubnis für den neuen Klub erhält. Zwar darf der Verband des bisherigen Vereins – in unserem Fall der DFB – keinen internationalen Freigabeschein zustellen, falls zwischen dem bisherigen Klub und dem Spieler eine Vertragsstreitigkeit besteht. In diesem Fall kann die FIFA aber bei außerordentlichen Umständen und auf Antrag des neuen Verbands eine provisorische Registrierung des Spielers bewilligen“, berichtet Dr. Rybar.

Der Spieler und die beiden Klubs hätten dann die Möglichkeit, "Klage bei der FIFA einreichen, um die Fragen der Vertragsbeendigung, der Ausstellung eines internationalen Freigabescheins und etwaiger Sanktionen klären zu lassen“.

Wer jetzt genau wissen möchte, ob Lewandowski oder FC Bayern einen Streit vor Gericht gewinnen würde, dem wird ein Jura-Studium wärmstens empfohlen. Hoffen wir mal, dass keine dubiosen und fragwürdigen Paragraphen den irren Lewandowski-Poker entscheiden (müssen).


Alles zu den Bayern bei 90min: