Ex-Sportdirektor Schlaudraff gewinnt vor Gericht: Hannover 96 muss nachzahlen
Von Yannik Möller
Gegen seine im Februar ausgesprochene fristlose Kündigung seitens Hannover 96 hat Jan Schlaudraff nun erfolgreich geklagt. Neben ihm zustehenden Nachzahlungen geht es nun um eine Vertragsauflösung.
Im Frühjahr diesen Jahres kam es zwischen Hannover 96 und Jan Schlaudraff zum Streit: Der ehemalige Spieler, seit Sommer 2019 als Sportdirektor des Zweitligisten im Amt, wurde fristlos gekündigt. Früh zeichnete sich ab, dass dabei noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.
Das wurde es zwar auch am Dienstag nicht unbedingt und zwingend, doch hat Schlaudraff vor Gericht einen wichtigen Sieg erreichen können. Im Prozess ging es um eben diese fristlose Kündigung, bei der festgestellt wurde, dass sie aufgrund einer nicht plausiblen Erklärung nichtig sei (via transfermarkt). Die Verhandlung hat mehrere Stunden in Anspruch genommen.
Die Folgen bedeuten für Hannover vor allem eines: Kosten. Zum einen steht dem 37-Jährigen eine Nachzahlung in Höhe von 168.000 Euro zu. Darüber hinaus ist der zunächst gekündigte Vertrag natürlich erstmal wieder gültig, und das unbefristet. Dementsprechend sollen in den nächsten Woche Gespräche bezüglich einer gemeinsamen Auflösung dieses Arbeitspapiers anstehen, was weitere Kosten für die Niedersachen in Anspruch nehmen wird.
Bis dahingehend eine Einigung erzielt worden ist, läuft der Vertrag aber noch weiter. Final ist dieses Urteil noch nicht zu 100 Prozent, weil der Verein theoretisch noch Berufung einlegen kann - je nachdem, wie die Chancen diesbezüglich aussehen, könnte es aber klüger sein, sich nun einvernehmlich zu einigen.