Einspruch abgelehnt: Upamecano-Sperre bleibt bestehen
Von Dominik Hager
Die Rote Karte von Dayot Upamecano hat dem FC Bayern gegen Gladbach eine Niederlage eingehandelt und Julian Nagelsmann den ein oder anderen Groschen gekostet. Zu allem Überfluss kam dann auch noch - wie bei einer Roten Karte üblich - eine Sperre für den Spieler mit dazu. Diese fiel mit einem Spiel zwar milde, nach Geschmack der Münchner aber nicht milde genug aus. Einen Einspruch des Bayern-Stars hat das Sportgericht des DFB allerdings abgelehnt.
Der FC Bayern fühlt sich nach dem Platzverweis von Dayot Upamecano noch immer ein wenig betrogen. Demnach haben die Münchner gehofft, dass der Spieler vielleicht sogar um eine Sperre herumkommt.
Das DFB-Sportgericht hat jedoch den Einspruch von Upamecano abgelehnt, womit die Sperre von einem Spiel offiziell Bestand hat.
DFB-Vorsitzender erklärt Upamecano-Sperre mit "Tatsachenentscheidung"
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, begründete die Entscheidung wie folgt: "Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen."
Vermutlich haben die Münchner ein wenig darauf gehofft, dass die Szene als "offensichtlicher Irrtum" angesehen wird, was laut dem DFB-Vorsitzenden aber nicht zu erkennen ist. "Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab. Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft", führte Oberholz weiter aus.
Wenn der FC Bayern nicht den Barcelona-Weg geht, die nach einer Roten Karte von Lewandowski wiederholt Einspruch eingelegt haben, wird in die Sache nun Ruhe einkehren. Der FC Bayern muss demnach im Top-Spiel gegen Union Berlin auf den Innenverteidiger verzichten.