DFB-Sportgericht lehnt RB-Einspruch gegen Orban-Sperre ab

RB Leipzig legte nach der Roten Karte für Abwehrchef Willi Orban gegen den VfL Bochum Einspruch gegen die Sperre ein. Das DFB-Sportgerichte lehnte jedoch ab.
Willi Orban
Willi Orban / Vincent Carchietta/GettyImages
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Das Bundesliga-Auftaktspiel am 24. August gegen den VfL Bochum verlief für RB Leipzig bei weitem nicht nach Plan. Die hochfavorisierten Bullen konnten zwar 1:0 gewinnen, mühten sich gegen den kleinen Revierklub aber doch sehr stark zu den ersten drei Punkten der Saison - und verloren dabei auch noch Abwehrchef Willi Orban.

Dieser hatte Bochum-Angreifer Myron Boadu bei einem Konterangriff der Gäste in der 86. Spielminute nämlich kurz vor dem Strafraum zu Fall gebracht, woraufhin ihm DFB-Schiedsrichter Benjamin Brand folgerichtig aufgrund einer Notbremse die Rote Karte zeigte. Orban akzeptierte das Urteil auch sofort und verschwand ohne Protest in den Katakomben der Red Bull Arena.

Als das DFB-Sportgericht drei Tage später eine Sperre von zwei Spielen verhängte, zeigten sich Spieler und Verein jedoch nicht einverstanden. RB Leipzig legte Prost ein - allerdings ohne Erfolg. Denn wie der Verband am Donnerstagnachmittag verkündete, lehnte das DFB-Sportgericht den Einspruch in mündlichen Verhandlungen ab. Eine genaue Begründung wurde dabei nicht kommuniziert.

Die ursprüngliche Sperre von zwei Partien bleibt also bestehen, womit Orban auch am kommenden Bundesliga-Spieltag gegen Union Berlin (14.09.) von der Tribüne aus zusehen muss. Zuvor hatte der Abwehrchef bereits beim 3:2-Sieg in Leverkusen gefehlt.

RB-Trainer Marco Rose hatte direkt nach dem Bochum-Spiel noch auf mindernde Umstände gehofft. "Wenn ich mir alle Zeitlupen noch mal angucke, habe ich tatsächlich das Gefühl, Willi hat ein bisschen den Ball berührt", erklärte er damals. Eine Ansicht, zu der das DFB-Sportgericht offensichtlich nicht gekommen ist.


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