Der FSV Mainz 05 zahlt 15.000 Euro Strafe für die Feier mit den Fans
Von Christian Gaul
Der 1.FSV Mainz 05 muss eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen, da einige Spieler nach dem Sieg gegen RB Leipzig am ersten Spieltag der laufenden Saison auf der Tribüne mit den Fans feierten.
Der 1. FSV Mainz 05 startete mit einem überraschenden 1:0-Heimsieg gegen den haushohen Favoriten aus Leipzig in die laufende Saison. Nach diesem leidenschaftlichen Coup ließen es sich der Torschütze Moussa Niakhaté und weitere Mainzer Profis nicht nehmen, den Erfolg ausgelassen mit den Fans zu feiern - auf den Rängen der Mewa Arena.
Das gefiel dem DFB eher weniger und ein Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept wurde umgehend eingeleitet.
Nun fällte das DFB-Sportgericht das Urteil - der FSV muss zahlen!
15.000 Euro Strafe für den Jubel - der DFB handelt jedoch nachvollziehbar
Ohne Mundschutz und mit wenig Abstand begaben sich die Mainzer Profis nach der Partie auf die Tribüne, um inmitten der getesteten und geimpften Fans zu Feiern. Grundsätzlich bedeutete diese Aktion in erster Linie den Anhängern sehr viel, denn sind hautnahe Begegnungen mit den Helden doch eher selten.
Pikanterweise fielen aber in besagter Partie gleich mehrere Mainzer Spieler aus, da sie sich in Covid-Quarantäne befanden. Auch wenn der ausgelassene Freudentaumel nach dem Sieg gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner nachvollziehbar ist - das eingeleitete Verfahren des DFB ist alternativlos gewesen.
Allein schon die stets im Fokus stehende Außendarstellung als gesellschaftliches Vorbild in Sachen Pandemie-Umgang zwang den DFB, zumindest ein rechtskräftiges Urteil gegen die Mainzer zu fällen.
Letztlich wird der FSV 15.000 Euro zahlen müssen, was selbst für einen kleineren Klub wie Mainz nicht den Ruin bedeutet. Damit kann man das Thema dann sauber zu den Akten legen, denn hochwahrscheinlich gab es zudem den Hinweis, solche Aktionen vorerst nicht zu wiederholen.
Ein Drittel der Summe kann der FSV an eine Einrichtung (im Bereich der Gesundheitsvorsorge) seiner Wahl spenden, somit kommt nach dem unüberlegten Fest auf der Tribüne auch einer dritten Partei etwas zugute.