Darf der VAR bei einer gelb-roten Karte eingreifen?
Von Oscar Nolte
Und täglich grüßt das Murmeltier in der Bundesliga. Gemeint sind damit eklatante Fehlentscheidungen, die mittlerweile wöchentlich auf den Fußballplätzen der ersten Bundesliga passieren. Die Schiedsrichter scheinen aktuell überfordert - auch mit dem VAR als Hilfsmittel.
Der jüngste Skandal erübrigte sich am Samstagnachmittag (28.09.) im Spiel zwischen dem VfL Wolfsburg und dem VfB Stuttgart. Bei einem Zweikampf traf Maximilian Arnold Gegenspieler Atakan Karazor am Knöchel. Schiedsrichter Sven Jablonski traf die Feldentscheidung: gelbe Karte für Karazor. Da der Stuttgarter bereits zuvor verwarnt wurde, musste er frühzeitig duschen gehen. Eine krasse Fehlentscheidung.
Doch warum griff der VAR nicht ein und korrigierte die Feldentscheidung für Jablonski. Immerhin hatte auch Arnold schon gelb gesehen und hätte viel eher als Karazor vom Platz gehen müssen. Fakt ist: in der Bundesliga darf der VAR bei einer gelb-roten Karte nicht eingreifen. Unabhängig davon, wie schwer die Fehlentscheidung ist.
Laut den offiziellen Statuten der Bundesliga gibt es vier Situationen, in denen der VAR eingreifen darf: bei einem Tor, bei einem Elfmeter, bei einer direkten roten Karte und bei einer Spielerverwechslung bei einer Verwarnung oder einem Platzverweis.
Die Ampelkarte für Karazor - wenn auch eine krasse Fehlentscheidung - fällt nicht in den Rahmen, in dem der VAR aktiv werden darf.
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