Bericht: BVB reicht nach dem CL-Halbfinale gegen Paris SG Klage ein
Von Lennart Sörnsen
Auf dem Platz gab es bei den Schwarz-Gelben eigentlich wenig Grund für Ärger, hatten diese doch mit dem Finaleinzug einen riesigen Erfolg gefeiert. Nach dem 1:0-Heimsieg im Hinspiel, gewann die Borussia auch das Rückspiel in Paris mit 1:0 und zog somit ins Endspiel ein. Im Finale in Wembley trifft der BVB am 01. Juni auf Real Madrid.
Neben dem Platz, so ein Bericht der Sportbild, gab es beim Halbfinal-Rückspiel in Paris jedoch mächtig Ärger - und dieser fing bereits vor dem Spiel an. So besteht ein Teil der vom BVB eingereichten Klage darin, der französische Hauptstadtverein habe beinahe 500 Auswärtskarten zurückgehalten, angeblich auf Wunsch der Polizei. Eine Aussage die sich nach einem Anruf der Dortmunder jedoch als falsch entpuppen sollte. Des Weiteren wurden Fan-Banner der anreisenden Fans verboten.
Während des Spiels sollte dann weiterer Ärger folgen. So wurden die Anweisungen des Vorsängers in der Fankurve des heimischen Publikums über die Stadionlautsprecher ausgespielt.
Nachvollziehbar also, dass der Revierklub sich für eine offizielle Beschwerde beim FSE entschied, der offiziell mit der UEFA zusammenarbeitet. Diese soll bereits jetzt von Erfolg gekrönt sein. So habe die FSE dem CL-Finalisten mitgeteilt, dass nun Sanktionen gegen den bereits feststehenden Meister der Ligue 1 verhängt werden.