BGH-Urteil gefällt: Aus für Hannover-Boss Martin Kind besiegelt!

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstagvormittag entschieden, dass die Kündigung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 im Juli 2022 gültig ist.
Martin Kind
Martin Kind / ODD ANDERSEN/GettyImages
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil gefällt: Die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 im Juli 2022 war rechtmäßig! Die Ära des 80-Jährigen als Boss des Zweitligisten endet damit.

Der Hörgeräte-Unternehmer hatte - mit einer kleinen Unterbrechung 2005/06 - 27 Jahre das Sagen an der Leine. In der Kritik stand Kind bei Fans und Klubmitgliedern aber schon lange. Kind ist ein klarer Verfechter der Aufhebung der 50+1-Regelung im deutschen Profifußball.

"Eine Tendenz ist sicher zu erkennen, aber wir müssen das Urteil abwarten", hatte Kind noch im Juni während den Verhandlungen verlauten lassen. Nun hat der BGH das erwartbare Urteil gefällt.

Von Stammverein Hannover 96 e.V wurde Kin im Juni 2022 entlassen. Dagegen klagte der langjährige Klubboss und erwirkte vor dem Landgericht Hannover eine einstweilige Verfügung. Auch bei der Revisions-Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle gewann Kind. Nun folgte jedoch die Pleite vor dem BGH in Karlsruhe. Das Urteil ist damit rechtskräftig und endgültig.

Kind verliert damit sämtliche Befugnisse als Geschäftsführer und kann ins operative Geschäft der Profimannschaft nicht mehr eingreifen. Eine Möglichkeit, das Urteil anzufechten, hat der 80-Jährige nicht.


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