1. FC Kaiserslautern: Insolvenzverfahren eröffnet - Spielbetrieb aktuell nicht gefährdet

Die FCK-Fans können ein wenig aufatmen
Die FCK-Fans können ein wenig aufatmen / Andreas Schlichter/Getty Images
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Der 1. FC Kaiserslautern ist mittlerweile nicht nur sportlich über den Tiefpunkt hinaus, auch wirtschaftlich scheint sich der Verein langsam wieder aus der Misere zu befreien. Das angestrebte Insolvenzverfahren wurde am Dienstag offiziell eröffnet.

Auf der vereinseigenen Homepage fck.de ließ der Klub verlauten, dass die Eröffnung des Verfahrens nun gerichtlich verfügt wurde:

"Das zuständige Amtsgericht Kaiserslautern hat am 1. September 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern KGaA eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case als Sachwalter bestellt. Der Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern KGaA, Soeren Oliver Voigt, hatte am 15. Juni 2020 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt."

Spielbetrieb wird fortgesetzt - Gläubigerversammlung Ende Oktober

Seit Dezember 2019 ist Soeren Oliver Voigt neuer Geschäftsführer der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und kann nun einen ersten Teilerfolg verbuchen.

"Im Laufe des vorläufigen Verfahrens haben wir mit Unterstützung des Generalbevollmächtigten Dirk Eichelbaum, des Teams um Dr. Frank Schäffler von Menold Bezler sowie der vorläufigen Sachwaltung den Investorenprozess weit vorangetrieben und den Insolvenzplan konzipiert. Der Insolvenzplan liegt den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bereits in einer vorläufigen Version zur weiteren Abstimmung vor“, äußerte sich Voigt zu den Abläufen.

Für den 29.10.2020 ist zudem eine Gläubigerversammlung angesetzt, die unter der Leitung des zuständigen Richters abgehalten wird.

Damit ist offiziell der erste wichtige Schritt aus der Schulden-Falle getan und der FCK wird demnach seinen Spiel- und Geschäftsbetrieb fortsetzen können.