Kobel-Nachfolger? BVB sorgt für Torwart-Überraschung
Von Oliver Helbig
Der BVB sichert sich mit Diant Ramaj eines der größten Torwarttalente Deutschlands. Ramaj, der aus der Jugend des VfB Stuttgart stammt und im Sommer 2023 von Eintracht Frankfurt zum niederländischen Spitzenklub Ajax Amsterdam wechselte, kehrt in die Bundesliga zurück. Nach Sky-Angaben, die auch die Bild bestätigt, ist eine vollständige Einigung zwischen dem BVB und Ajax erzielt worden, lediglich der obligatorische Medizincheck steht noch aus. Als Ablöse fließen rund fünf Millionen Euro.
Bei der Eintracht galt Ramaj lange als Erbe von Kevin Trapp, doch mangels absehbarer Perspektive zog es den heute 23-Jährigen in die Eredivise. Jetzt also die Rückkehr nach Deutschland.
Beim BVB wird Ramaj in der Rückrunde allerdings noch nicht zum Einsatz kommen. Der hochveranlagte Torhüter wird direkt nach Dänemark zum FC Kopenhagen ausgeliehen, wo er bis zum Saisonende spielen wird.
Der Transfer wirft allerdings auch ein großes Fragezeichen in den Raum. Die Frage ist, ob die Borussen mit dem Transfer von Ramaj einem Abgang von Torhüter Gregor Kobel im kommenden Sommer vorbereiten und sich jetzt schon den Ersatz für den Schweizer sicherten. Es ist schwer vorstellbar, dass Ramaj bei den Dortmundern einfach nur hinter Kobel auf der Bank Platz nehmen und nur zuschauen wird. Dafür hätte er sicherlich andere Optionen gehabt und genau aus diesem Grund wollte er nicht in Frankfurt bleiben.
Allerdings saß Ramaj zuletzt auch bei Ajax nur auf der Bank und verlor nach einer Arm-Verletzung seinen vorherigen Stammplatz an Routinier Remko Pasveer (39). Sein Marktwert schrumpfte daraufhin von 18 Millionen Euro auf derzeit noch sieben Millionen. Gut möglich, dass Ramaj nun in Kopenhagen Spielpraxis sammelt und im Sommer Kobel als Dortmunder Nummer eins ablöst. Gerüchte um einen Abgang Kobels gab es vereinzelt immer wieder mal.
Eintracht Frankfurt verdient am Dortmunder Transfer nicht mit. Die Adlerträger sicherten sich zwar beim Verkauf von Ramaj nach Amsterdam eine Weiterverkaufsbeteiligung in Höhe von 15 Prozent, diese gilt aber offenbar nur, wenn der Verkaufswert acht Millionen Euro übersteigt.
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