Eintracht-Einspruch gegen Theate-Sperre: Entscheidung gefallen!
- Eintracht-Verteidiger sah gegen Union Berlin Gelb-Rot
- SGE legte beim DFB-Sportgericht Einspruch gegen die Sperre gegen Arthur Theate ein
- So begründet der DFB seine Entscheidung
Von Simon Zimmermann
Nach der Gelb-Roten Karte gegen Arthur Theate am vergangenen Sonntag beim 1:1 gegen Union Berlin hat Eintracht Frankfurt beim DFB Einspruch gegen die Sperre gegen den Belgier eingelegt. Grund dafür sei aus SGE-Sicht eine klare Fehlentscheidung von Schiedsrichter Harm Osmers gewesen. Unmittelbar vor Theates Foul, das zum Platzverweis führte, sei der Verteidiger von Union-Stürmer Tim Skarke gefoult worden.
Nach dem Spiel war der Ärger im Eintracht-Lager groß. Der "Irrtum des Schiedsrichters" wird aber nicht zurückgenommen. Wie das DFB-Sportgericht am Dienstag bestätigte, bleibt die Ein-Spiel-Sperre gegen Theate bestehen, der Einspruch wurde abgewiesen.
Laut kicker hatte der Versuch der SGE aber von Beginn an keine echten Erfolgsaussichten. Grund dafür: Das Foul von Theate und die folgende zweite Gelbe Karte sei kein Irrtum gewesen. Der Fehler, das Foul am Belgier zuvor nicht zu pfeifen, sei eine Tatsachenentscheidung gewesen und so nicht mehr zurückzunehmen.
"Es handelt sich vorliegend um eine Tatsachenentscheidung, die grundsätzlich verbindlich ist. Anders wäre es nur bei einem offensichtlichen Irrtum, also bei einer ohne jeden Zweifel unrichtigen Entscheidung. Das ist hier, anders als im Fall des Stuttgarter Spielers Karazor, nicht der Fall", begründete auch der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Stephan Oberholz in einer Stellungnahme zum Urteil.
Oberholz bezieht sich dabei auf die Gelb-Rote-Karte des VfB-Kapitäns. Karazor wurde im Duell mit dem VfL Wolfsburg fälschlicherweise vom Platz gestellt. Der Schiedsrichter erkannte ein verwarnungswürdiges Foul des Mittelfeldspielers gegen Maximilian Arnold. Zu sehen war aber eindeutig ein Foul des Wolfsburgers an Karazor. Im Anschluss hatte das DFB-Sportgericht die Sperre gegen Karazor deshalb zurückgenommen.
Die Begründung des "offensichtlichen Irrtums" ist für das DFB-Sportgericht dabei entscheidend. Dieser liege nur vor, wenn ein Spieler verwechselt wurde oder es zwischen Spieler und Gegenspieler keinerlei Kontakt gab. Bei Theate sei aber "eine Fehlbewertung nicht zu erkennen, jedenfalls aber keine solche, die offensichtlich ist und die Bindungswirkung der Tatsachenentscheidung durchbrechen könnte".
Für Spieler, Verantwortliche und Fans sind diese Begründungen nicht immer wirklich nachvollziehbar. Die Eintracht kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen. Dass man das tut, ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Erfolgsaussicht gleich Null wäre. Theate wird dem Team damit im nächsten Heimspiel am kommenden Samstag (15:30 Uhr) gegen den VfL Bochum fehlen. Am morgigen Mittwoch im DFB-Pokal gegen Gladbach (18 Uhr) darf der Verteidiger aber auflaufen.