DFB-Sportgericht gibt Sperre für Nico Schlotterbeck bekannt
Von Simon Zimmermann
Werder Bremen wird sicher nicht mehr der Lieblingsgegner von Nico Schlotterbeck. Wie schon im Hinspiel in Bremen sah der BVB-Verteidiger auch im Rückspiel in Dortmund gegen den SVW einen Platzverweis. An der Weser musste Schlotterbeck am zweiten Spieltag noch mit Gelb-Rot vom Platz. Am vergangenen Samstag erwischte es den 25-Jährigen nach einer Notbremse mit glatt Rot.
Das DFB-Sportgericht hat am Montagabend nun offiziell die Länge der Sperre für Schlotterbeck festgelegt. Demnach muss er die kommenden beiden Bundesliga-Spiele zuschauen. Eine Zwei-Spiele-Sperre ist die Standard-Strafe für ein solches Vergehen. Schlotterbeck wurde "im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt", heißt es in der Mitteilung des DFB.
Dortmund und Schlotterbeck haben dem Urteil bereits zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig. Der BVB wird am kommenden Samstag in Heidenheim und eine Woche später im Heimspiel gegen den VfB Stuttgart auf den Linksfuß verzichten müssen. Am Mittwoch in der Champions League gegen Donetsk darf Schlotterbeck aber auflaufen.