DFB mit Entscheidung um Einspruch von Neuer nach Pokal-Rot

Manuel Neuer hat Einspruch gegen die zwei Spiele an Sperre nach seiner Roten Karte im DFB-Pokal eingelegt. Dieser Einspruch wurde jedoch abgewiesen, sodass die Sperre bestehen bleibt.
Manuel Neuer
Manuel Neuer / Alexander Hassenstein/GettyImages
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Eine Sperre von zwei Spielen im DFB-Pokal wurde Manuel Neuer zugesprochen, nachdem der Torwart des FC Bayern beim Duell mit Bayer Leverkusen frühzeitig mit der Roten Karte vom Platz verwiesen wurde. Der 38-Jährige hat jedoch noch einen Einspruch gegen diese zwei Spiele eingelegt, sodass es zur Sitzung beim DFB-Sportgericht kam.

Die Begründung, mit der Neuer die Sperre abgemildert sehen wollte (via Sky): "Ich habe versucht, den Ball zu erlaufen. Ich habe gemerkt, das wird eine enge Geschichte, ich komme nicht mehr hin." Da Schiedsrichter Harm Osmers die Situation direkt abgepfiffen hatte, "weiß man auch nicht, was aus der Situation entstanden wäre", begründete er weiter.

Neben Neuer war auch Osmers via Videokonferenz zugeschaltet. Der Unparteiische erklärte, er habe die Rote Karte aufgrund der Vereitlung einer klaren Torchance gezückt, und nicht etwa wegen rohen Spiels. "Der VAR hat relativ zügig bestätigt, dass der Feldverweis in Ordnung ist", kommentierte er zudem.

Die anschließende Entscheidung: Die Sperre von zwei Spielen für Neuer bleibt bestehen. Der Einspruch des Keepers wurde dementsprechend abgewiesen. Mit Stephan Oberholz verkündete der DFB-Sportgerichtsvorsitzende das Urteil.

Inwiefern Neuer diese Sperre überhaupt tangiert, wird abzuwarten sein. Immerhin hat sie keinen Einfluss auf die Bundesliga oder die Champions League, sodass er sie erst zur neuen Saison antreten müsste. Bislang ist sein Vertrag aber nicht verlängert, sodass zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, dass Neuer zum Saisonende seine Karriere beendet.


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